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Schön, dass Du dich für eine Mitgliedschaft im gemeinnützig anerkannten Verein "Göttingen im Wandel e.V." interessierst.

Die Beiträge werden zu 100 % den Initiativen und Wirkgruppen zukommen, die wir unterstützen.

Bei der Art der Mitgliedschaft unterscheiden wir zwischen einer ordentlichen Mitgliedschaft und einer Fördermitgliedschaft.

Eine ordentliche Mitgliedschaft bedeutet, dass man uneingeschränkte Mitgliedsrechte hat und an Entscheidungen und Aktivitäten des Vereins teilnehmen kann. Man hat Stimmrecht bei Wahlen und Abstimmungen und kann sich für bestimmte Ämter im Verein aufstellen lassen.

Eine Fördermitgliedschaft hingegen ist für Personen gedacht, die den Verein finanziell unterstützen wollen, ohne jedoch uneingeschränkt mitzuwirken. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht bei Wahlen und Abstimmungen und können auch nicht für Ämter im Verein kandidieren.

Sie werden jedoch zu Veranstaltungen eingeladen und erhalten Informationen über die Aktivitäten des Vereins.

Aus organisatorischen Gründen wenden wir ausschließlich das Sepa Lastschriftverfahren an.

 

Mitgliedsantrag: Ordentliches Mitglied

 

Mitgliedsantrag: Fördermitglied